Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB):
Die Firma PIDO
Immobilien, Inhaberin: Ingrid Pawlinsky, Büroanschrift: Neuer Graben
76, 44139 Dortmund, ist als Maklerin tätig und übernimmt die
Vermittlung von Grundbesitz, grundstücksgleichen Rechten,
Mietverträgen.
Diese Tätigkeiten setzen zwischen Auftraggeber und Makler ein
besonderes Vertrauensverhältnis voraus, wobei sich der Makler zu
ordnungsgemäßen Geschäftsgebaren verpflichtet.
Der Makler wird für Käufer und Verkäufer sowie Mieter und Vermieter
tätig. Die dafür zu zahlende Maklerprovision ist jeweils fällig und
verdient nach Abschluss eines gültigen Vertrages, für dessen
Zustandekommen wir den ursächlichen oder mit ursächlichen Nachweis
oder die Vermittlung geleistet haben.
Soweit nicht anders vereinbart, gelten die ortsüblichen
Provisionssätze:
- bei An- und Verkauf von Grundbesitz für den Käufer 3,57
% vom Kaufpreis inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- bei Anmietung von Wohnräumen 2,38 Monatskaltmieten
(Monatswarmmieten) inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer vom
Vermieter.
- bei Anmietung von Gewerberäumen oder -flächen bei einer
Vertragszeit bis zu 5 Jahren drei Monatsmieten inkl. der gesetzlichen
Mehrwertsteuer vom Mieter.
Bei einer Vertragszeit von über 5 Jahren 3,57 % der gesamten sich
ergebenden Vertragssumme, bezogen auf die gesamte Laufzeit inklusive
der gesetzlichen Mehrwertsteuer vom Mieter.
Bei Erbbaurechten den 2,38-fachen Jahreserbbauzins inklusive der
gesetzlichen Mehrwertsteuer vom Mieter.
Unsere Angaben und Auskünfte beruhen auf Aussagen unserer
Auftraggeber. Irrtum, Änderungen und Auslassungen bleiben vorbehalten,
ebenso ein Zwischenverkauf. Schadenersatzansprüche gegen den Makler
sind ausgeschlossen.
Alle Angebote sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt. Bei
Weitergabe von Adressen oder Angaben haftet dieser in voller Höhe der
Provision.
Die Provision gilt als verdient, wenn
- zwischen Verkäufer und Käufer ein Kaufvertrag
- zwischen Vermieter und Mieter ein Mietvertrag
- oder ein anderer Hauptvertrag
geschlossen wird.
Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn ein Vertrag abgeschlossen
wird, der von unserem Angebot abweicht, oder ein Vertrag über ein
anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Verkäufers / Vermieters
geschlossen wird.
Ebenso bleibt unser Provisionsanspruch auch bei anderer Vertragsart
(Erbbaurecht statt Kauf; Kauf statt Miete usw.) bestehen.
- Die vereinbarte Provision ist vom Verkäufer / Käufer 14 Tage
nach Vertragsabschluss an uns zu zahlen.
- Die vereinbarte Provision ist vom Vermieter / Mieter sofort
nach Erhalt der Rechnung an uns zu zahlen.
Der Verkäufer / Käufer oder Vermieter / Mieter verpflichtet sich uns
innerhalb von drei Werktagen zu informieren, wenn ein Hauptvertrag
(Miet- oder Kaufvertrag usw.) geschlossen wurde.
Der Nachweis von Objekten erfolgt nur bei vorheriger Unterschrift des
Interessenten unter einem Objektnachweis (Provisionsbestätigung).
Bei Ungültigkeit einer der vorstehenden Bedingungen bleiben die
übrigen Punkte in vollem Umfang wirksam.
Gerichtsstand ist Dortmund. |
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